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FAQ zur Verabschiedung des Mindeststeuergesetzes durch den Bundestag (Pillar Two)

Am 10. November 2023 hat der Bundestag einen wichtigen Schritt zur Umsetzung der EU-Mindestbesteuerungsrichtlinie getan. Wir möchten Ihnen die wichtigsten Aspekte und Neuerungen in einem FAQ-Format näherbringen.

I. Was ist die Historie des Mindeststeuergesetzes? Seit Dezember 2022 arbeiten die EU-Mitgliedstaaten an der Umsetzung der Mindestbesteuerungsrichtlinie in nationales Recht. Deutschland folgt einem ambitionierten Zeitplan, mit dem ersten Diskussionsentwurf im März 2023, gefolgt von einem Referentenentwurf im Juli und dem Regierungsentwurf am 16. August. Die finale Zustimmung des Bundesrats wird am 15. Dezember 2023 erwartet.

II. Was beinhaltet die aktuelle Beschlussfassung?

  • Grundsätzliche Systematik: Unternehmensgruppen mit konsolidierten Umsatzerlösen über 750 Mio. € sind von der Mindeststeuer betroffen. Niedrig besteuerte Geschäftseinheiten (unter 15 %) werden auf Ebene der Muttergesellschaft nachversteuert.
  • Weiterentwicklung: Die Beschlussfassung berücksichtigt die neuesten OECD-Verwaltungsleitlinien, darunter Änderungen bei steuerlichen Zulagen und Safe Harbours.
  • Flankierende Maßnahmen: Anpassungen bei der Lizenzschranke und Hinzurechnungsbesteuerung werden vorgenommen, um die Niedrigbesteuerungsschwellen auf 15 % zu senken.

III. Was ist der Ausblick? Die Diskussionen und Anpassungen auf internationaler Ebene dauern an. Unternehmen stehen vor Herausforderungen, insbesondere bei der Bestimmung des Mindeststeuer-Gewinns. Weitere Vereinfachungen und praxisnahe Anwendungen der Regelungen sind zu erwarten.

Haben Sie Fragen zur Mindestbesteuerung und deren Auswirkungen auf Ihr Unternehmen? Kontaktieren Sie uns gerne für eine umfassende Beratung.