Abgabefrist für Grundsteuer wird um 3 Monate bis 31. Januar 2023 verlängert // Wichtige Entlastung für Bürger, Wirtschaft und Steuerberater
„Die Abgabefrist bei der Grundsteuererklärung wird bis zum 31. Januar 2023, also um drei Monate, verlängert! Damit entlasten wir unsere Bürgerinnen und Bürger, die Wirtschaft sowie die Steuerberaterinnen und -berater deutlich. Wir müssen die Menschen mitnehmen!“, sagt Finanz- und Heimatminister Albert Füracker anlässlich des Beschlusses der Länder bei der Finanzministerkonferenz am Donnerstag (13.10.). „Die Bayerische Steuerverwaltung unterstützt natürlich weiterhin mit ihrem umfangreichen Serviceangebot bei der Abgabe der Grundsteuererklärung, nutzen Sie dieses auch künftig gerne!“, so Füracker.
Bis einschließlich 12. Oktober 2022 wurden bayernweit (elektronisch und auf Papier) rund 2,1 Millionen Grundsteuererklärungen abgegeben. Dies entspricht rund 32,5 Prozent der abzugebenden Grundsteuererklärungen. Der Anteil der elektronisch abgegebenen Grundsteuererklärungen liegt in Bayern derzeit bei über 76 Prozent.
Wie kann die Grundsteuererklärung abgegeben werden?
In Bayern kann die Grundsteuererklärung auf drei verschiedene Weisen eingereicht werden:
Die Steuerverwaltung unterstützt bei der Abgabe der Grundsteuererklärung durch ein umfangreiches Serviceangebot:
Quelle: Steuerberaterkammer München, »Füracker: Mehr Zeit für die Grundsteuererklärung«, https://www.steuerberaterkammer-muenchen.de/de/aktuelles/fachnachrichten/archiv/oktober_2022/füracker_mehr_zeit_für_die_grundsteuererklärung/index_ger.html (Stand: 13.10.2022)
Foto: Daniel Bahrmann – stock.adobe.com