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Großer Schritt zur erfolgreichen Abwicklung der Corona-Wirtschaftshilfen: Fristverlängerung bis 30.09.2024

In einer Sonderwirtschaftsministerkonferenz hat man sich auf eine (letztmalige) Fristverlängerung bis 30.09.2024 zur Einreichung der Schlussabrechnungen verständigt.

Wir, als Teil der deutschen Steuerberatungsbranche, stehen im Zentrum einer beispiellosen Herausforderung und Chance: die erfolgreiche Schlussabrechnung der Corona-Wirtschaftshilfen, die Unternehmen und Selbständige mit über 63 Mrd. € unterstützt haben. Ein gemeinsames Ziel verbindet uns mit Bund, Ländern und weiteren prüfenden Dritten:

  • Gemeinsame Anstrengung: In enger Zusammenarbeit mit Bund, Ländern und Berufsorganisationen tragen wir entscheidend zur Qualitätskontrolle und zum Missbrauchsschutz bei.
  • Fristverlängerung bis 30.09.2024: Die Verlängerung gibt uns die Möglichkeit, die hohe Qualität der Schlussabrechnungen sicherzustellen und die Kanzleien zu entlasten.
  • Verstetigung der Einreichungsdynamik: Eine kontinuierliche Einreichung hilft, Endspurtüberlastungen zu vermeiden und garantiert eine effiziente Bearbeitung aller Anträge.
  • Vereinfachte Prüfprozesse: Die Zusammenarbeit zielt darauf ab, die Prüfprozesse einfacher und unbürokratischer zu gestalten, um schnelle und gerechte Ergebnisse zu erzielen.
  • Beschleunigte Bearbeitung: Ein risikoorientiertes Prüfkonzept ermöglicht eine schnelle Bearbeitung bei niedrigen Förderhöhen und geringen Abweichungen.

Wir von KMpro freuen uns über den Erfolg der Bemühungen u.a. unserer Berufskammer. Nichtsdestotrotz ist unsere Maxime, diese Fristverlängerung nicht ausreizen zu wollen und zeitnah die Schlussabrechnungen zu prüfen, um so Rechtssicherheit für unsere Mandanten zu schaffen.