Wir freuen uns, eine geplante, bedeutende Entlastung für KMUs bekanntzugeben:
- Bürokratieabbau: Die Bundesregierung hat eine Anhebung der Schwellenwerte im Handelsbilanzrecht beschlossen. Dies bedeutet eine Reduktion von Bürokratiekosten um 650 Millionen Euro pro Jahr.
- Nutzen für Unternehmen: Etwa 52.000 kleine und mittelständische Unternehmen sollen von dieser Änderung profitieren.
- Kosteneinsparungen: Im Durchschnitt würden Unternehmen um 12.500 Euro pro Jahr entlastet.
- Weniger Aufwand: Die Anhebung der Schwellenwerte führt zu weniger Papierarbeit und ermöglicht es Unternehmen, sich mehr auf ihre Kerngeschäfte zu konzentrieren.
- Kategorisierung ändert sich: Viele Unternehmen würden durch diese Anpassung in niedrigere Größenklassen eingestuft, was zu erheblichen Kosteneinsparungen führt.
- Rückwirkende Gültigkeit: Die Änderungen sollen rückwirkend für das Geschäftsjahr 2023 gelten. Der Gesetzesentwurf wird nun ins parlamentarische Verfahren eingebracht.
Der Gesetzesentwurf hier abrufbar: BMJ - Gesetzgebung - Anhebung der Schwellenwerte für die Unternehmensgrößenklassen nach der Richtlinie 2013/34/EU (Bilanzrichtlinie)
Dies wäre ein sinnvoller Schritt in Richtung wirtschaftliche Dynamik und unternehmerische Freiheit.