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Die Antragsfrist für die November-/Dezemberhilfe läuft ab

Ein kleiner Reminder für alle Unternehmen und Selbständige, die ab dem 2. November ihre Tätigkeit einstellen mussten oder aber regelmäßig mindestens 80 Prozent ihrer Umsätze mit eben diesen geschlossenen Betrieben erzielen: Bis 30. April kann noch ein Antrag auf die sogenannte November-/Dezemberhilfe gestellt werden; die Höhe der Hilfe beträgt 75 % vom Umsatz. Sollte lediglich ein Änderungsantrag notwendig sein, so kann dieser noch bis zum 30. Juni gestellt werden. Alle Informationen zu der Hilfe können Sie hier nochmal nachlesen.

Bislang wurden für November 348.708 Anträge bewilligt sowie 5.212 Millionen Euro ausbezahlt, was 87 Prozent der beantragten Hilfen beträgt. Auch die Dezemberhilfe umfasste in etwa diese Größenordnung: Hier waren es 316.598 bewilligte Anträge, 5.376 Millionen Euro Auszahlung (83 % der beantragten Hilfen). Einen Überblick zu den bisher bewilligten Hilfen finden Sie hier.

Melden Sie sich am besten gleich bei uns, wenn Sie zu den betroffenen Unternehmen zählen – wir prüfen Ihre Ansprüche gerne.

FotoAnimaflora PicsStock – stock.adobe.com