Wir möchten Sie über die neuesten Entwicklungen im Bereich des Kreditzweitmarktförderungsgesetzes informieren, das kürzlich vom Bundestag und Bundesrat verabschiedet wurde:
- Beschluss und Verkündung: Der Bundestag hat das Gesetz am 14.12.2023 beschlossen, der Bundesrat stimmte am 15.12.2023 zu. Verkündet wurde es am 22.12.2023 im Bundesgesetzblatt.
- Steuerliche Relevanz: In letzter Minute wurden wichtige Steuergesetzesänderungen in das Kreditzweitmarktförderungsgesetz aufgenommen, die ursprünglich im Wachstumschancengesetz vorgesehen waren („JStG 2023 light“).
- Wesentliche Änderungen:
- Zinsschrankenregelung: Änderung des § 4h EStG und § 8a KStG. Die Neufassung gilt für Wirtschaftsjahre, die nach dem Gesetzesbeschluss beginnen und nicht vor dem 1.1.2024 enden.
- Anpassungen aus dem Wachstumschancengesetz: Übernahme sämtlicher Anpassungen an das MoPeG, betreffend u.a. die Definition der Körperschaftsteuersubjekte und Neuregelungen für Personengesellschaften.
- Übergangsregelung für GrEStG: Verlängerung der Übergangsregelung in § 24 GrEStG-Entw. bis 31.12.2026.
- Besteuerung der Dezemberhilfe entfällt: Streichung der §§ 123 bis 126 EStG.
Für weiterführende Informationen und Beratung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.