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Kreditzweitmarktförderungsgesetz („JStG 2023 light“)

Wir möchten Sie über die neuesten Entwicklungen im Bereich des Kreditzweitmarktförderungsgesetzes informieren, das kürzlich vom Bundestag und Bundesrat verabschiedet wurde:

  • Beschluss und Verkündung: Der Bundestag hat das Gesetz am 14.12.2023 beschlossen, der Bundesrat stimmte am 15.12.2023 zu. Verkündet wurde es am 22.12.2023 im Bundesgesetzblatt.
  • Steuerliche Relevanz: In letzter Minute wurden wichtige Steuergesetzesänderungen in das Kreditzweitmarktförderungsgesetz aufgenommen, die ursprünglich im Wachstumschancengesetz vorgesehen waren („JStG 2023 light“).
  • Wesentliche Änderungen:
    • Zinsschrankenregelung: Änderung des § 4h EStG und § 8a KStG. Die Neufassung gilt für Wirtschaftsjahre, die nach dem Gesetzesbeschluss beginnen und nicht vor dem 1.1.2024 enden.
    • Anpassungen aus dem Wachstumschancengesetz: Übernahme sämtlicher Anpassungen an das MoPeG, betreffend u.a. die Definition der Körperschaftsteuersubjekte und Neuregelungen für Personengesellschaften.
    • Übergangsregelung für GrEStG: Verlängerung der Übergangsregelung in § 24 GrEStG-Entw. bis 31.12.2026.
    • Besteuerung der Dezemberhilfe entfällt: Streichung der §§ 123 bis 126 EStG.

Für weiterführende Informationen und Beratung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.