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Neue Transparenz in der Gesetzgebung: Änderung der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien

Wir teilen heute mit Ihnen eine Neuerung, die für mehr Klarheit und Nachvollziehbarkeit in der deutschen Gesetzgebung sorgt. Ab dem 1. Juni 2024 treten Änderungen in der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien in Kraft:

  • Synopse bei Gesetzesvorlagen: Zukünftig werden Gesetzesvorlagen zu Änderungsgesetzen eine Gegenüberstellung (Synopse) enthalten, die die aktuelle Rechtslage mit den geplanten Änderungen vergleicht. Diese Synopsen werden nicht nur dem Bundeskabinett, sondern auch den zuständigen Ausschüssen des Deutschen Bundestages und des Bundesrates zur Verfügung gestellt, um die Transparenz und Nachvollziehbarkeit zu erhöhen.
  • Exekutiver Fußabdruck: Eine neue Vorgabe verlangt die Offenlegung, inwieweit Interessenvertreter und beauftragte Dritte wesentlich zum Inhalt eines Gesetzentwurfs beigetragen haben. Diese Information wird Teil der Gesetzesbegründung und dient der Transparenz über die Entstehung und die zugrundeliegenden Überlegungen von Gesetzentwürfen.
  • Weitere Unterstützung durch digitale Tools: Für die Erstellung der Synopsen wird das Tool „eNorm-Bestandsrecht-Konverter“ und perspektivisch der Editor der E-Gesetzgebung genutzt, um diese Prozesse zu vereinfachen und zu beschleunigen.
  • Bewahrung von Transparenz und Beteiligung: Diese Änderungen bauen auf dem Koalitionsvertrag für die 20. Legislaturperiode des Deutschen Bundestags auf und verstärken das Ziel, den Gesetzgebungsprozess transparenter zu machen und die Beteiligung von Experten sowie Betroffenen frühzeitig und effektiv zu gestalten.

Zum Entwurf der Änderung der GGO: BMI

Während diese Änderungen auf dem Papier eine beachtliche Verbesserung der Transparenz und Nachvollziehbarkeit in der Gesetzgebung versprechen, bleibt abzuwarten, wie sie in der Praxis umgesetzt werden. Die Herausforderung wird sein, sicherzustellen, dass die Vorgaben nicht nur formal erfüllt werden, sondern dass sie tatsächlich zu einer echten Erhöhung der Transparenz und zu einer Stärkung des demokratischen Prozesses beitragen. Insbesondere der "Exekutive Fußabdruck" wirft Fragen nach der praktischen Abgrenzung von wesentlichem Einfluss auf. Zudem könnte die erforderliche Bereitstellung von Personalressourcen und Sachmitteln eine Hürde darstellen. Die Evaluation der Praxistauglichkeit bis Ende 2025 wird zeigen, ob die ambitionierten Ziele erreicht werden können und inwiefern Anpassungen erforderlich sind, um die Effektivität der Maßnahmen zu gewährleisten.