Wir beobachten kontinuierlich rechtliche Entwicklungen, die für unsere Klienten und Partner von Bedeutung sind. Ein aktuelles Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) bietet wichtige Klarstellungen im Bereich Datenschutz:
Hintergrund des Urteils: Zwei Fälle aus Litauen und Deutschland führten zur Klärung von Fragen rund um die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und die Verhängung von Geldbußen.
Litauischer Fall: Das Nationale Zentrum für öffentliche Gesundheit Litauens wurde wegen der Entwicklung einer Covid-19-Daten-App mit einer Geldbuße von 12.000 Euro belegt.
Deutscher Fall: Deutsche Wohnen, ein großes Immobilienunternehmen, wurde eine Geldbuße von über 14 Mio. Euro auferlegt, aufgrund unangemessener Speicherung personenbezogener Daten.
Wichtige Urteilspunkte:
Bemessung der Geldbuße: Grundlage ist der weltweite Jahresumsatz des Gesamtunternehmens. Höchstsatz ist 1% vom Vorjahresumsatz.
Für unsere Mandanten bedeutet dies eine noch sorgfältigere Beachtung der DSGVO-Vorschriften und eine verstärkte Prüfung interner Datenschutzprozesse.
Bei Fragen oder zur Beratung in Bezug auf Ihre Compliance stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.
Quelle: EuGH, Pressemitteilung vom 5.12.2023, Nur ein schuldhafter Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung kann zur Verhängung einer Geldbuße führen (europa.eu)