Gemäß einem Urteil des FG München vom 17. April 2023 (Az. 7 K 414/22) werden Handgeldzahlungen, die Fußballclubs an Lizenzspieler leisten, um Verträge abzuschließen oder zu verlängern, als sofort abzugsfähige Betriebsausgaben behandelt. Dies bedeutet, dass diese Zahlungen nicht als Anschaffungsnebenkosten für immaterielle Wirtschaftsgüter wie Spielerlizenzen aktiviert werden müssen.
Die Angelegenheit ist derzeit unter dem Aktenzeichen XI R 10/23 anhängig und wird weiterhin diskutiert. Dieses Urteil wirft ein interessantes Licht auf die steuerlichen Aspekte im Profisport und zeigt, wie sich die Regelungen im Laufe der Zeit ändern können.
Wir finden es spannend, solche Entwicklungen zu beobachten, und sind gespannt darauf, wie sich die Situation weiterentwickeln wird.
In der Zwischenzeit wünschen wir Harry Kane und allen Fußballfans da draußen eine aufregende Saison voller Erfolg und unvergesslicher Momente auf dem Spielfeld!