Liebe Leserinnen und Leser,
wir möchten Ihnen heute einen spannenden Artikel vorstellen, der sich mit dem Thema Transparenzregister beschäftigt. Das Transparenzregister soll die wahren Eigentümer von Unternehmen offenlegen und so Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung bekämpfen. Doch wie steht es um die Vollständigkeit und Qualität der Eintragungen? Welche Herausforderungen und Chancen ergeben sich durch die Verknüpfung mit den Grundbuchdaten? Und wie kann das Transparenzregister zur Sanktionsdurchsetzung beitragen?
Der Artikel gibt Ihnen einen Überblick über die aktuelle Situation, die gesetzlichen Änderungen und die geplanten Maßnahmen der Bundesregierung in diesem Bereich. Sie erfahren unter anderem:
- Wie viele Rechtseinheiten sind im Transparenzregister eingetragen und wie viele sind noch mitteilungspflichtig?
- Wie häufig wird das Transparenzregister von Behörden, Verpflichteten und der Öffentlichkeit genutzt?
- Wie viele Unstimmigkeitsmeldungen und Bußgeldverfahren gibt es im Zusammenhang mit dem Transparenzregister?
- Wie erfolgt die Übermittlung der Daten zu den juristischen Eigentümern von Immobilien aus den Grundbüchern an das Transparenzregister?
- Wie wird das Transparenzregister mit dem Datenbankgrundbuch verknüpft und welche Vorteile bringt das für den Informationsaustausch?
- Welche weiteren Schritte plant die Bundesregierung zur Verbesserung der Bekämpfung von Finanzkriminalität, insbesondere durch die Einrichtung eines Immobilientransaktionsregisters und eines neuen Verwaltungsverfahrens?
Kurz zusammengefasst:
- Stand des Transparenzregisters: Das Transparenzregister soll die wahren Eigentümer von Unternehmen identifizieren und Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung bekämpfen. Die Bundesregierung beantwortet Fragen zum Stand, zur Vollständigkeit und zur Qualität der Eintragungen im Transparenzregister.
- Sanktionsdurchsetzungsgesetz II: Das Gesetz sieht vor, dass die Daten zu den juristischen Eigentümern von Immobilien aus den Grundbüchern an das Transparenzregister übermittelt werden. Dies soll zu mehr Transparenz im Immobilienmarkt beitragen und die Sanktionsdurchsetzung erleichtern.
- Automatischer Informationsaustausch: Die Bundesregierung erläutert, wie der automatische Austausch von Informationen zu Eigentum an unbeweglichem Vermögen von in anderen EU-Mitgliedstaaten ansässigen Personen erfolgt. Dies soll die Bekämpfung von Finanzkriminalität unterstützen.
- Immobilientransaktionsregister: Die Bundesregierung plant, ein neues Register einzurichten, das Daten zu Immobilienverkäufen speichert und den Behörden den Zugriff auf aktuelle Immobiliendaten ermöglicht.
- Verbesserung des Transparenzregisters: Die Bundesregierung will die Datenqualität im Transparenzregister erhöhen und die Abrufmöglichkeiten des Registers bei anderen Registern und Verfahren verbessern.
- Neues Verwaltungsverfahren: Die Bundesregierung prüft die Schaffung eines neuen Verfahrens für Ermittlungen zu verdächtigen Vermögensgegenständen, bei denen der wirtschaftlich Berechtigte unklar ist.
- Weiterer Handlungsbedarf: Die Bundesregierung untersucht fortlaufend, ob weitere Maßnahmen zur Bekämpfung von Finanzkriminalität erforderlich sind, insbesondere unter Berücksichtigung internationaler Entwicklungen und des EU-Legislativpaketes zur Geldwäschebekämpfung.