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Überbrückungshilfe III wird verlängert

Langsam entspannt sich zwar die wirtschaftliche Lage vieler Betriebe, dennoch werden einige davon auch weiterhin mit mindestens 30 % Umsatzrückgang rechnen müssen. Auf dieser Grundlage einigten sich Bundeswirtschafts- und Bundesfinanzministerium auf die Verlängerung der Überbrückungshilfe III, die nun als sogenannte Überbrückungshilfe PLUS bis zum 30. September gewährt wird. Die Voraussetzungen für die Beantragung bleiben dabei fast unverändert; hinzu kommt jedoch eine Restart-Prämie, die einen höheren Personalkostenzuschuss vorsieht. Auch die Neustarthilfe für Unternehmen, die kaum Fixkosten aufweisen, wurde bis zum 30. September verlängert. Gerne stehen wir Ihnen bei der Beantragung weiter zur Verfügung – vorab können Sie weitere Details hier nachlesen.

Fotodavit85 – stock.adobe.com