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am 21.9.2023 hat der Bundestag die Verlängerung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes von sieben Prozent für Speisen in der Gastronomie nicht verlängert. Ein Vorschlag der CDU/CSU-Fraktion sah eine solche Änderung im Umsatzsteuergesetz vor, jedoch fand dieser mit 367 zu 284 Stimmen (5 Enthaltungen) keine Mehrheit.
Hintergrund: Dieser ermäßigte Steuersatz wurde ursprünglich im Juli 2020 während der Corona-Pandemie eingeführt, um Gastronomiebetriebe zu unterstützen, und war bisher mehrmals verlängert worden – zuletzt bis Ende 2023.
Für die Gastronomiebranche bedeutet dies, ab 2024 auf den ursprünglichen 19% Steuersatz zurückzukehren. Es bleibt abzuwarten, ob andere Maßnahmen eingeführt werden, um die Gastronomie weiterhin zu unterstützen.
Quelle: Bundestag online, 21.9.2023