Wir möchten Sie über eine wesentliche Änderung informieren, die ab dem Veranlagungszeitraum 2024 in Kraft treten wird. Das Bundesministerium der Finanzen hat die Ländergruppeneinteilung überarbeitet, was sich auf die Berücksichtigung ausländischer Verhältnisse auswirkt.
Die Änderungen betreffen mehrere Länder, darunter Äquatorialguinea, Armenien, Aserbaidschan, Bahamas, Belize, Brunei Darussalam, Chile, Fidschi, Georgien, Guatemala, Irak, Iran, Kosovo, Libanon, Malta, Moldau, Namibia, Nauru, Palau, Seychellen, Spanien, Suriname und Venezuela. Diese Änderungen sind in dem aktuellen Schreiben des Bundesministeriums für Finanzen detailliert aufgeführt.
Außerdem wurden die Beträge des EStG entsprechend angepasst, die ab dem Veranlagungszeitraum 2024 gelten werden. Dies betrifft verschiedene Sätze in Abhängigkeit vom Wohnsitzstaat oder -ort des Steuerpflichtigen bzw. der unterhaltenen Person.
Das Schreiben ersetzt das BMF-Schreiben vom 11. November 2020 und wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht.
Für detaillierte Informationen zu diesen Änderungen und wie sie sich auf Ihre Steuersituation auswirken könnten, besuchen Sie bitte unsere Website Berücksichtigung ausländischer Verhältnisse; Ländergruppeneinteilung ab 1. Januar 2024 (bundesfinanzministerium.de) oder kontaktieren Sie uns direkt.