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Wichtige Klarstellungen zur elektronischen Rechnungsstellung im Rahmen des Wachstumschancengesetzes

Das Bundesministerium der Finanzen und die obersten Finanzbehörden der Länder haben wichtige Klarstellungen zum Thema elektronische Rechnungen im Rahmen des Wachstumschancengesetzes vorgenommen:

1️. Die Formate XRechnung und ZUGFeRD ab Version 2.0.1 erfüllen die europäischen Normen für die elektronische Rechnungsstellung und werden nach dem 31. Dezember 2024 den neuen umsatzsteuerlichen Anforderungen entsprechen.

2️. Bei hybriden Formaten wird ab 1. Januar 2025 der strukturierte Teil der Rechnung vorrangig behandelt, unabhängig von der Lesbarkeit für das menschliche Auge.

3. Es wird derzeit an Lösungen für die Weiternutzung von EDI-Verfahren gearbeitet, um den Umstellungsaufwand für Unternehmen zu minimieren.

4. Ab dem 1. Januar 2025 wird die Entgegennahme einer elektronischen Rechnung für alle inländischen Unternehmen verpflichtend.

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