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Wichtige Nachricht vom Bundesministerium für Finanzen (BMF) - Änderungen bei Kassen und EU-Taxametern!

Ab dem 31. Dezember 2023 gibt es eine bedeutende Neuerung in Bezug auf Kassensysteme ohne zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) für EU-Taxameter und Wegstreckenzähler. Das BMF hat in seinem Schreiben vom 13. Oktober 2023 (IV D 2 - S 0319/20/10002:010) Folgendes bekanntgegeben:

Was bedeutet das für Sie?

  • Dringend notwendige technische Anpassungen sind erforderlich, um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen. Aber keine Sorge, bis spätestens 31. Dezember 2025 wird die fehlende zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung nicht beanstandet, um eine reibungslose Umstellung zu gewährleisten.
  • Die Pflicht zur Ausgabe von Belegen gemäß § 146a Absatz 2 der Abgabenordnung bleibt bestehen.
  • Während des Übergangszeitraums und bis zur Implementierung der TSE wird die digitale Schnittstelle der Finanzverwaltung für EU-Taxameter und Wegstreckenzähler (DSFinV-TW) nicht angewendet.
  • Auch die Meldepflicht gemäß § 9 Absatz 3 der Kassensicherungsverordnung für die Nutzung der Übergangsregelung für EU-Taxameter mit INSIKA-Technologie wird während des Übergangszeitraums ausgesetzt.
  • Die Mitteilungspflicht gemäß § 146a Absatz 4 der Abgabenordnung entfällt bis zur Einführung einer elektronischen Übermittlungsmöglichkeit, über deren Zeitpunkt das Bundessteuerblatt Teil I separat informieren wird.

Wenn Sie Fragen haben, stehen wir Ihnen zur Verfügung. Passen Sie Ihr System rechtzeitig an, um sicherzustellen, dass Sie den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.