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Wichtige Neuigkeiten für Immobilienbesitzer: Keine Steuerbefreiung bei der Veräußerung von Gartengrundstücken!

BFH-Urteil vom 26.09.2023 – IX R 14/22

In unserem neuesten Post beleuchten wir ein bedeutendes Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH). Hier sind die Schlüsselpunkte:

  1. Grundlagen des Falles: Ein Ehepaar veräußerte ein abgetrenntes, unbebautes Grundstück, das zuvor als Garten genutzt wurde. Sie beanspruchten Steuerbefreiung für den Veräußerungsgewinn, beruhend auf der Nutzung zu eigenen Wohnzwecken.
  2. Entscheidung des BFH: Die Steuerbefreiung nach § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG greift nicht. Grundstücke, die nicht bebaut sind, gelten nicht als zu eigenen Wohnzwecken genutzt.
  3. Wichtige Erkenntnisse:
    • Der BFH sieht in der Veräußerung eines abgetrennten Gartengrundstücks ein privates Veräußerungsgeschäft.
    • Eine Ausnahme von der Besteuerung ist nur für bewohnte Immobilien vorgesehen.
    • Die Teilung des Grundstücks führt zu zwei separaten Wirtschaftsgütern, für die jeweils eigene Steuervorschriften gelten.
  4. Unser Fazit: Dieses Urteil hat weitreichende Konsequenzen für die Steuerplanung beim Immobilienverkauf. Eine sorgfältige Prüfung der Steuersituation ist daher unerlässlich, insbesondere bei Grundstücksteilungen.

Für detailliertere Analysen und maßgeschneiderte Beratung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.