Wir möchten Sie über die kommenden Änderungen im Bereich der elektronischen Rechnungsstellung informieren, die ab 2025 in Kraft treten werden. Nach der Zustimmung des Bundesrats zum Wachstumschancengesetz hier die wesentlichen Punkte, die Sie kennen sollten:
· Verpflichtender Empfang von E-Rechnungen: Ab dem 1. Januar 2025 wird der Empfang einer E-Rechnung gemäß der europäischen Norm EN16931 für alle B2B-Geschäfte in Deutschland verpflichtend.
· Ausnahmen: Rechnungen unter 250 € und Fahrausweise sind von dieser Verpflichtung ausgenommen.
· Übergangsfristen:
· Bis zum 31. Dezember 2026 sind noch Papierrechnungen und nicht konforme E-Rechnungen zulässig.
· Die Priorität der Papierrechnung entfällt und die Zustimmung des Empfängers für den Erhalt von EN16931-konformen E-Rechnungen ist nicht mehr nötig.
· Für kleine Unternehmen: Unternehmen mit einem Jahresumsatz unter 800.000 € haben eine verlängerte Frist bis zum 31. Dezember 2027, um die neuen Anforderungen vollständig umzusetzen.
Gute Nachrichten: DATEV eG bietet bereits jetzt Lösungen an, die Sie bei der Umstellung auf E-Rechnungen unterstützen können.
Haben Sie Fragen zur Einführung der E-Rechnung oder benötigen Unterstützung bei der Implementierung? Kontaktieren Sie uns – wir helfen Ihnen gerne weiter!