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Wirecard-Bilanzskandal“: Keine Haftung der BAFIN

Wir möchten Sie über ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) informieren, das wichtige Implikationen für das Amtshaftungsrecht in Deutschland hat, speziell im Zusammenhang mit dem "Wirecard-Bilanzskandal":

  • Entscheidung des BGH: Der BGH hat eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Fall der BaFin im Zusammenhang mit Wirecard zurückgewiesen (Beschluss vom 10.1.2024 - III ZR 57/23).
  • Hintergrund: Die BaFin überwacht die Einhaltung der Vorschriften des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG), einschließlich der Bilanzkontrolle und der Marktmissbrauchsüberwachung.
  • Sachverhalt: Der Kläger forderte Schadensersatz von der BaFin im Zusammenhang mit dem Kauf von Aktien der insolventen Wirecard AG, basierend auf Amtshaftung und der unionsrechtlichen Staatshaftung.
  • Entwicklung bei Wirecard: Wirecard meldete im Juni 2020, dass 1,9 Mrd. €, etwa ein Viertel der Konzernbilanzsumme, möglicherweise nicht existierten. Kurz darauf beantragte Wirecard Insolvenz.
  • Gerichtsentscheidungen: Das Landgericht und das OLG wiesen die Klage ab. Der BGH bestätigte diese Entscheidungen und lehnte die Beschwerde ab.
  • Begründung des BGH: Der BGH fand, dass die Maßnahmen der BaFin im Rahmen der Marktmissbrauchsüberwachung und der Bilanzkontrolle bezüglich Wirecard nicht zu beanstanden waren.
  • Kein Schadensersatzanspruch: Das Gericht verneinte einen Schadensersatzanspruch aus Amtshaftung bzw. unter dem Gesichtspunkt des unionsrechtlichen Staathaftungsanspruchs.

Dieses Urteil unterstreicht die Bedeutung einer sorgfältigen Überwachung und Kontrolle durch die BaFin und die Grenzen der Haftung im Rahmen des Amtshaftungsrechts.